Kurzprofil zum Digipakt 2.0
- Beschluss im Bund: 13.12.2024
- Laufzeit: 6 Jahre (bis 2030)
- Budget: 5 Milliarden € (50% Bund & 50% Länder)
- In den Leitlinien zwischen den Ländern und dem BMBF ausverhandelt
- finaler Beschluss mit neuer Regierung
- Förderfähig sind Schulen in privater und öffentlicher Trägerschaft sowie Schulträger und Kommunen. Die Länder legen die genauen Förderkriterien fest.
Gefördert werden drei zentrale Bereiche:
- Digitale Infrastruktur
- Digitale Lehr- und Lernmethoden
- Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften
Digitale Lehr- und Lernplattformen als Chance
Die Medplattform unterstützt Schulen in allen drei geförderten Bereichen. Besonders in Gesundheitsfachberufen bietet sie eine erprobte digitale Lösung:
- Digitale Inhalte aus verschiedenen Berufsgruppen
(Physio ≈96%, Masseur ≈81%, Ergo ≈36%, Pflege ≈40%, MFA ≈30% u.v.m.)
- Mindestens 10 % der Ausbildungsinhalte lassen sich offiziell volldigital abbilden
Vorzeitiger Maßnahmebeginn ab 01. Januar 2025:
Schulen können digitale Maßnahmen umsetzen, bevor die endgültige Verwaltungsvereinbarung verabschiedet ist.
Antragstellung und Ansprechpartner
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist der zentrale Ansprechpartner und verweist an die zuständigen Ministerien der Länder.
💡 Tipp: Der BMBF-Newsletter informiert regelmäßig über die Umsetzung und neue Entwicklungen des Digitalpakts 2.0.
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- Telefon: +49 30 1857-0
- E-Mail: information@bmbf.bund.de
- Website: www.bmbf.de
Die jeweiligen Landesministerien verwalten die Anträge.